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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 17.11.2021 - 9 K 114/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,61913
FG Niedersachsen, 17.11.2021 - 9 K 114/21 (https://dejure.org/2021,61913)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.11.2021 - 9 K 114/21 (https://dejure.org/2021,61913)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. November 2021 - 9 K 114/21 (https://dejure.org/2021,61913)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 32 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG; § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG; § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG
    Anspruch einer in Weiterbildung befindlichen Ärztin auf Kindergeld

  • IWW

    § 32 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst a EStG, § 32 Abs. 4 S. 2 EStG, § 32 Abs. 4 S 3 EStG, § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch einer in Weiterbildung befindlichen Ärztin auf Kindergeld

  • rechtsportal.de

    Anspruch einer in Weiterbildung befindlichen Ärztin auf Kindergeld

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer | Weiterbildung zum Facharzt als Teil einer einheitlichen erstmaligen Berufsausbildung

  • IWW (Kurzinformation)

    Kindergeld | Ist die Facharztweiterbildung noch Teil der Erstausbildung?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Weiterbildung zum Facharzt ist kein Teil einer einheitlichen erstmaligen Berufsausbildung ...

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Die Weiterbildung zum Facharzt ist kein Teil einer einheitlichen erstmaligen Berufsausbildung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.12.2018 - III R 26/18

    Kindergeld bei neben der Ausbildung ausgeübter Erwerbstätigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.11.2021 - 9 K 114/21
    Der in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG verwendete Begriff Erststudium stellt nur einen Unterfall des Oberbegriffs erstmalige Berufsausbildung dar (vgl. nur BFH-Urteil vom 11. Dezember 2018 III R 26/18, BFHE 263, 209, BStBl II 2019, 765 mit weiteren Nachweisen).

    Liegen mehrere Ausbildungsabschnitte vor, können diese dann eine einheitliche Erstausbildung darstellen, wenn sie zeitlich und inhaltlich so aufeinander abgestimmt sind, dass die Ausbildung nach Erreichen des ersten Abschlusses fortgesetzt werden soll und das vom Kind angestrebte Berufsziel erst über den weiterführenden Abschluss erreicht werden kann (vgl. nur BFH-Urteil vom 11. Dezember 2018 III R 26/18, BFHE 263, 209, BStBl II 2019, 765 mit vielen weiteren Nachweisen zur bisherigen Rechtsprechung).

    An einer Ausbildungseinheit fehlt es dagegen, wenn die Aufnahme des zweiten Ausbildungsabschnitts eine berufspraktische Tätigkeit voraussetzt oder das Kind nach dem Ende des ersten Ausbildungsabschnitts eine Berufstätigkeit aufnimmt, die nicht nur der zeitlichen Überbrückung bis zum nächstmöglichen Beginn des weiteren Ausbildungsabschnitts dient (BFH-Urteile vom 4. Februar 2016 III R 14/15, BFHE 253, 145, BStBl II 2016, 615, Rz 15; vom 11. Dezember 2018 III R 26/18, BFHE 263, 209, BStBl II 2019, 765).

    Der BFH hat diese Rechtsprechungsgrundsätze in den vergangenen Jahren für Fälle, in denen die einheitliche Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit von einer berufsbegleitend durchgeführten Weiterbildung (Zweitausbildung) abzugrenzen ist, fortentwickelt und präzisiert (vgl. nur BFH-Urteil vom 11. Dezember 2018 III R 26/18, BFHE 263, 209, BStBl II 2019, 765).

  • BFH, 03.07.2014 - III R 52/13

    Kindergeld: Duales Studium mit studienintegrierter praktischer Ausbildung im

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.11.2021 - 9 K 114/21
    In einem solchen Fall muss aufgrund objektiver Beweisanzeichen erkennbar sein, dass das Kind die für sein angestrebtes Berufsziel erforderliche Ausbildung nicht bereits mit dem ersten erlangten Abschluss beendet hat (BFH-Urteil vom 3. Juli 2014 III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 30).

    Insoweit kommt es vor allem darauf an, ob die Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang (z.B. dieselbe Berufssparte, derselbe fachliche Bereich) zueinander stehen und in engem zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden (BFH-Urteil vom 3. Juli 2014 III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 30).

  • BFH, 16.09.2015 - III R 6/15

    Kindergeld: Ausbildung für einen Beruf und Ausbildungsdienstverhältnis bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.11.2021 - 9 K 114/21
    Die vom Dienstverpflichteten geschuldete Leistung, für die der Dienstherr bezahlt, muss in der Teilnahme an der Berufsausbildungsmaßnahme bestehen (BFH-Urteil vom 16. September 2015 III R 6/15, BFHE 251, 31, BStBl II 2016, 281 m.w.N.).

    Selbst wenn das Dienstverhältnis neben der Arbeitsleistung auch berufliche Fortbildungen und Qualifizierungen des Arbeitnehmers zum Gegenstand hat, diese aber nicht das Ziel und den wesentlichen Inhalt des Vertrags ausmachen, wird das Dienstverhältnis nicht zu einem Ausbildungsdienstverhältnis (BFH-Urteil vom 16. September 2015 III R 6/15, BFHE 251, 31, BStBl II 2016, 281).

  • BFH, 04.02.2016 - III R 14/15

    Kindergeld: Erstausbildung bei Aufnahme eines Studiums nach Berufstätigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.11.2021 - 9 K 114/21
    An einer Ausbildungseinheit fehlt es dagegen, wenn die Aufnahme des zweiten Ausbildungsabschnitts eine berufspraktische Tätigkeit voraussetzt oder das Kind nach dem Ende des ersten Ausbildungsabschnitts eine Berufstätigkeit aufnimmt, die nicht nur der zeitlichen Überbrückung bis zum nächstmöglichen Beginn des weiteren Ausbildungsabschnitts dient (BFH-Urteile vom 4. Februar 2016 III R 14/15, BFHE 253, 145, BStBl II 2016, 615, Rz 15; vom 11. Dezember 2018 III R 26/18, BFHE 263, 209, BStBl II 2019, 765).
  • BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 216/01

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel - § 19 BBiG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.11.2021 - 9 K 114/21
    In Abgrenzung hierzu reicht somit ein normales Dienst- oder Arbeitsverhältnis, das schwerpunktmäßig durch die Erbringung einer Arbeitsleistung nach Weisung des Dienstberechtigten und gegen Zahlung von Entgelt charakterisiert wird (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2002 6 AZR 216/01, Der Betrieb 2004, 141, Rz 35), nicht aus.
  • BFH, 22.09.2022 - III R 40/21

    Kein Kindergeldanspruch während Ausbildung zum Facharzt

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 17.11.2021 - 9 K 114/21 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 30.09.2021 - 9 K 114/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,59817
VG Sigmaringen, 30.09.2021 - 9 K 114/21 (https://dejure.org/2021,59817)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 30.09.2021 - 9 K 114/21 (https://dejure.org/2021,59817)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 30. September 2021 - 9 K 114/21 (https://dejure.org/2021,59817)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2022 - 2 S 3636/21

    Heranziehung von Miterben zur Zweitwohnungssteuer

    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 30. September 2021 - 9 K 114/21 - wird abgelehnt.

    Der zwar nicht ausdrücklich, jedoch der Sache nach auf den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Antrag der Klägerin, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 30.09.2021 - 9 K 114/21 - zuzulassen, hat keinen Erfolg.

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Rechtsprechung
   VG Potsdam, 24.08.2022 - 9 K 114/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,32099
VG Potsdam, 24.08.2022 - 9 K 114/21 (https://dejure.org/2022,32099)
VG Potsdam, Entscheidung vom 24.08.2022 - 9 K 114/21 (https://dejure.org/2022,32099)
VG Potsdam, Entscheidung vom 24. August 2022 - 9 K 114/21 (https://dejure.org/2022,32099)
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Volltextveröffentlichung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Potsdam, 24.08.2022 - 9 K 1397/19
    Auszug aus VG Potsdam, 24.08.2022 - 9 K 114/21
    Auch der Umstand, dass der Minister zum Zeitpunkt der Fertigung der in Rede stehende Unterlagen noch nicht bevollmächtigt war, führt zu keiner anderen Bewertung (vgl. Urteil der Kammer vom 24. August 2022 - VG 9 K 1397/19 -).

    Ein an sich nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz bestehender Anspruch auf Akteneinsicht soll nicht - allein - deshalb ausgeschlossen sein, weil der Inhalt der Akten dazu dienen könnte, die Geltendmachung von Ersatzansprüchen zu erleichtern (ebenso Urteil der Kammer vom 24. August 2022 - VG 9 K 1397/19 -).

  • BVerwG, 16.09.2020 - 6 C 10.19

    Kein datenschutzrechtlicher Anspruch des Insolvenzverwalters auf Auskunft über

    Auszug aus VG Potsdam, 24.08.2022 - 9 K 114/21
    Zwar ist für den Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO ebenso wie für den Anspruch nach § 1 AIG die Verpflichtungsklage statthaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 2020 - 6 C 10.19 -, juris Rn. 12).
  • BGH, 18.02.2014 - StB 8/13

    Verwendungsverbot für Erkenntnisse aus Verteidigerkommunikation (Erstreckung auf

    Auszug aus VG Potsdam, 24.08.2022 - 9 K 114/21
    Auch die in diesem Stadium festgehaltenen Überlegungen dienen der Durchführung des gerichtlichen Verfahrens und sind - vergleichbar dem Anbahnungsverhältnis zu einem Rechtsanwalt - schützenswert (zum Anbahnungsverhältnis vgl. etwa BGH, Beschluss vom 18. Februar 2014 - StB 8/13 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • BVerwG, 03.05.2016 - 7 C 7.15

    Reichweite des Berufsgeheimnisses nach Art. 54 EGRL 39/2004; presserechtlicher

    Auszug aus VG Potsdam, 24.08.2022 - 9 K 114/21
    Die beiden materiell-rechtlichen Regelungen dienen im Grundsatz unterschiedlichen Zwecken - hier dem Datenschutz, dort der Informationsfreiheit zur politischen Mitgestaltung im Sinne von Art. 21 der Verfassung des Landes Brandenburg - und sind erkennbar unterschiedlich ausgestaltet (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2016 - 7 C 7.15 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2009 - 12 A 1638/07

    Staatsangehörigkeitsrecht, Verfahrensrecht, Verpflichtungsklage, Zulässigkeit,

    Auszug aus VG Potsdam, 24.08.2022 - 9 K 114/21
    Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Verpflichtungsklage fehlt wegen des in §§ 42 Abs. 1 Var. 2, 68 Abs. 2, 74 Abs. 2, 75, 78 Abs. 1 VwGO zum Ausdruck kommenden Antragsgrundsatzes grundsätzlich dann, wenn der Kläger zuvor keinen entsprechenden Antrag bei der Behörde gestellt hat (vgl. OVG NRW, Urteil vom 29. Juni 2009 - 12 A 1638/07 -, juris Rn. 49 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1991 - 11 A 1604/89

    Baugenehmigung; Inhalt; Bedeutung des Antrags; Willenserklärung gegenüber der

    Auszug aus VG Potsdam, 24.08.2022 - 9 K 114/21
    - 11 A 1604/89 -, juris Rn. 50 ff. m. w. N.).
  • AGH Brandenburg, 17.04.2023 - 1 AGH 3/21

    Anspruch auf Auskunft über den Verfahrensstand in einem berufsrechtlichen

    Die Vorschrift normiert nämlich einen zwingenden Ausschlussgrund für Prozessakten (vgl. VG Potsdam, Urteil vom 24.08.2022, 9 K 1397/19, Rn. 19, - juris, m.w.N.; Urteil vom 24.08.2022, VG 9 K 114/21, - juris) und Akten über disziplinarrechtliche Ermittlungsverfahren.
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